Pandemie der Ärzte – Ungetestet, weggeschickt, kollabiert


Beitragsbild eigener Entwurf mit einem Bild von abhi_jacob

Was Susannes* Vater widerfuhr, klingt für einen juristischen Laien wie mich nach unterlassener Hilfeleistung. Was sagen Profis dazu?
(*Name geändert, Person mir bekannt)

Susannes 80-jähriger Vater hat einen fieberhaften Infekt mit Symptomen wie Husten, Kopfschmerzen etc.

Deshalb wollte er am 17.10.2022 einfach eine Abklärung beim Hausarzt wegen Kreislauf- und Gleichgewichtsstörungen. Die Praxis befindet sich praktisch gegenüber der Wohnung von Susannes Eltern auf der anderen Straßenseite.

Beim Arzt wollte man ihn nicht untersuchen ohne Coronatest

Eine Testung vor Ort wurde ihm nicht angeboten, er wurde einfach weggeschickt, ohne dass sich jemand seine körperliche Verfassung angesehen hat.

Er musste in diesem geschwächten Zustand zum entfernten Testcenter und da mit FFP2-Maske warten.

Daraufhin ist er plötzlich umgekippt, gestürzt und wurde bewusstlos vom Notarzt in die nächst gelegene Klinik gebracht.

Erst dann hat man sich um ihn gekümmert: es wurde ein akuter Sauerstoffmangel festgestellt

Susannes Vater hatte noch Glück: Er zog sich beim Sturz nur eine leichte Prellung, der Krankenwagen war schnell vor Ort.

Aber es hätte auch schlimmer kommen können. Susannes Mutter, die ein schwaches Herz hat, musste sich einige Stunden große Sorgen um ihn machen.

Der Covid-Test war übrigens negativ

Susanne meint: „Es ist wirklich unfassbar, wie unmenschlich mit Patienten umgegangen wird.

Es ist eine pure Ideologie, die die Menschen erst recht krank macht und gerade bei Senioren deren Leben ernsthaft gefährdet.“

Wie weit muss es eigentlich noch kommen?

Update:
Beim Telefonat mit der unabhängigen Patientenberatung erfuhr Susanne:

  1. Es gibt derzeit keine gesetzlich geregelte Testnachweispflicht für Patienten von Arztpraxen
  2. Kassenärzte haben eine Behandlungspflicht gegenüber jedem Patienten, die nur in seltenen und rechtlich begründeten Fällen abgelehnt werden kann.
  3. Selbst Privatarztpraxen dürfen die Behandlung eines Patienten bei akuter Handlungsbedürftigkeit nicht ablehnen.
  4. Bei unterlassener Hilfeleistung haften die Ärzte für den entstandenen Schaden (Rechtsanwalt hinzuziehen wird empfohlen).
  5. Die ersten Anlaufstellen für Beschwerden sind die kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesärztekammern.

Susanne hat den Vorfall in einer Mail an die Praxis dokumentiert, auch um zukünftige derartige Vorfälle zu verhindern.

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