Gastbeitrag: Brief an Ethikrat-Mitglied

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von Anonym

Der folgende Wortlaut eines Briefs an Frau Rostalski vom Ethikrat wurde mir via Social Media zur Veröffentlichung übermittelt.

„Sehr geehrte Frau Rostalski,
mein Name ist Maxime Musterfrau, ich lebe in einer westdeutschen Großstadt und bin ebenfalls Juristin.

Ihre Aussagen zur Coronapolitik, insbesondere zum Thema „Impfen“ habe ich als wohltuend besonnen empfunden; sie stellen einen angenehmen Gegenpol zu anderen Stimmen aus dem Ethikrat da, die ich aktuell nur als verstörend bezeichnen kann.

Ich möchte Ihnen kurz schildern, warum ich mich an Sie wende. Meine Familie (Ehemann, zwei Kinder und ich) haben uns entschieden, uns nicht mit den aktuell bedingt zugelassenen Nukleinsäure-basierten Impfstoffen impfen zu lassen.

Dabei betone ich ganz ausdrücklich, dass ich keine „Impfgegnerin“ bin. Die üblichen Schutzimpfungen waren für meine Familie und mich selbstverständlich.

Ich bin mir bewusst, dass man als „Schwurbler“ diffamiert wird, wenn man Bedenken hinsichtlich der mRNA-Impfstoffe äußert – aber wie kann man Langzeitnebenwirkungen ausschließen, wenn man keinerlei Langzeiterfahrungen mit diesen Impfstoffen hat?

Wir wissen, dass die mRNA-Impfstoffe Myokrditiden verursachen und aus diesem Grund hat die FDA Pfizer aufgegeben, eine bis 2025 dauernde Studie zu subklinischen Myokarditiden bei 5(!) bis 15-Jährigen sowie bei jüngeren Erwachsenen durchzuführen. Offenbar hält es zumindest die US-Zulassungsbehörde für nicht ausgeschlossen, dass die erkannten Myokarditiden lediglich die „Spitze des Eisberges“ sind.

Auch laufen Studien in GB zu Zyklusstörungen bei Frauen, mit einem besonderen Augenmerk auf 14-18-Jährige Mädchen.

Eine Reaktivierung latenter Virusinfektionen ist bekannt (Gürtelrose, EBV) und die zumindest kurzzeitige Reaktogenität ist bekannt.

Auch ist nicht ausgeschlossen, dass Autoimmunerkrankungen hervorgerufen oder gefördert werden können.

Covid-19 ist, auch wenn das selten ehrlich in der Diskussion berücksichtigt wird, eine Erkrankung, die, je nach Alter und Vorerkrankung, ein äußerst unterschiedliches Risiko für einen schweren Verlauf beinhaltet.

Zudem wissen wir, dass eine „Herdenimmunität“ nicht möglich ist. Selbst wenn 85% der Bevölkerung geimpft wären, hätten alle einen völlig unterschiedlichen Grad des Übertragungsschutzes, je nachdem, wie lange die letzte Impfung zurückliegt, wobei man sich im Übrigen die Frage stellen sollte, ob es den kaum betroffenen Bevölkerungsteilen zumutbar ist, sich im Halbjahresabstand einen sehr nebenwirkungsreichen Impfstoff verabreichen zu lassen.

Sie mögen es übertrieben finden, aber ich empfinde den Druck zur Impfung in seiner Übergriffigkeit wie den Versuch einer Vergewaltigung. Ich möchte diesen Impfstoff nicht in meinem Körper und nicht in dem meiner Kinder.

Aktuell wird überall über eine „allgemeine Impfpflicht“ diskutiert. Abgesehen von der Verfassungsmäßigkeit fände ich es wichtig, wenn man an dieser Stelle das Pferd von hinten aufzäumen würde und über die Kontroll- und Sanktionsmechanismen reden würde.

Die Rechtsprechung in Deutschland ist dazu spärlich, allerdings hat der EGMR dazu in Q2 geurteilt, wobei er zwischen einem Impfobligatorium und der Durchsetzung differenziert. Körperlicher Zwang sei ausgeschlossen, ein einmalig verhängtes moderates Bußgeld sei angemessen.

Wie stellt man sich das in Deutschland vor? Wie würde man eine Impfpflicht an einer gebrechlichen Rentnerin, an einem jungen Mann im Rollstuhl, an einem zarten 12-Jährigen Mädchen oder einem traumatisierten Bürgerkriegsflüchtling vollstrecken wollen? An einem Opfer sexueller Gewalt, für das es überlebensnotwendig ist, die Grenze um den eigenen Körper zu ziehen?

Der stellvertretende Vorsitzende des Ethikrates sagte kürzlich, er kann sich eine Impfpflicht für alle ab 12 vorstellen.

Weiß er, was er damit für Ängste schürt? Dass nicht wenige Eltern fürchten, dass es zu einem Teilentzug der Personensorge kommt, wenn sie das Kind nicht impfen lassen? Ein Kind, das kaum von der in Rede stehenden Krankheit gefährdet ist?

Ich habe versucht, dahingehend zu beruhigen. Gelungen ist mir das nicht, da ich selber den Eindruck habe, dass die Grenzen des Unvorstellbaren verschoben sind.

Daher würde ich mir wünschen, dass, bevor das Thema „Impfpflicht“ in seiner Tiefe erörtert wird, zunächst einmal der Aspekt der Durchsetzbarkeit beleuchtet wird und ein für alle Mal geklärt wird.

Sie haben sich gestern für eine Impfpflicht von Pflegepersonal ausgesprochen. Nun ist bekannt, dass der Impfschutz lediglich wenige Monate Übertragungsschutz bietet. Die Pflegeperson, die je nach Alter und Vorerkrankung selber ein geringes Übertragungsrisiko hat, müsste regelmäßig fremdnützig „boostern“, wobei sich hier auch das Risiko von (auch seltenen und unbekannten) Nebenwirkungen kumuliert.
Wäre das verhältnismäßig? Wie wäre die „Booster-Häufigkeit“ verfassungssicher in einem Gesetz zu verankern (Bestimmtheitsgrundsatz)?

Mittlerweile scheint sich mir die Impfpflichtdebatte vom Ziel der Herdenimmunität dahingehend verschoben zu haben, dass Ungeimpfte anderen Notfällen die Intensivbetten „wegnehmen“.

Mein Risiko, im Falle einer Covid-19-Erkrankung ein Intensivbett beanspruchen zu müssen, ist äußerst gering. Ich würde aber liebend gerne im Voraus darauf verzichten, um den Verunglimpfungen zu entkommen. Leider ist das auch nicht möglich.

Ich bedanke mich sehr, dass Sie meinem langen Gedankengang gefolgt sind. Falls Sie den einen oder anderen Aspekt zumindest nachvollziehbar finden, würde ich mich freuen, wenn Sie das eventuell als Denkanstoß in den Ethikrat mitnehmen könnten.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

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