Beitragsbild von Gioele Fazzeri
Die Eilanträge gegen die Impfpflicht im Gesundheitswesen wurden heute – wenig überraschend – abgelehnt.
Interessant sind die folgenden Abschnitte aus der Begründung:
„Kommen Betroffene der ihnen in § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG auferlegten Nachweispflicht nach und willigen in eine Impfung ein, löst dies körperliche Reaktionen aus und kann ihr körperliches Wohlbefinden jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen.
Das Bundesverfassungsgericht selbst gibt also zu, dass die sogenannte Impfung keinesfalls nebenwirkungsfrei ist, wie dies Bundeskrankheitsminister Karl Lauterbach immer wieder betont
„Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können (vgl. Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 7. Februar 2022 – Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 – S. 5, 8 f., 28 ff.).
Des weiteren räumt das Bundesverfassungsgericht somit ein, dass die Auferlegung einer allgemeinen Impfpflicht (der man nicht durch den „einfachen“ Wechsel des Jobs entgehen kann) im Grunde einem Todesurteil entspricht.
„Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel.
Sprich: Wer blöd genug ist, dem Druck nachzugeben und „freiwillig“ in die Injektion einzuwilligen (siehe oben), ist selbst schuld.
Bitte bleibt stark und lasst euch im Falle der Erpressung seitens des Arbeitgebers anwaltlich beraten!