Gastbeitrag: Die Autorität und das neue Kollektiv

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DAS KLEINE EINMALEINS DER PANDEMIE

Erstmals veröffentlicht von Adam Goldschnitt im Dezember 2021

Teil 5: Die Autorität und das neue Kollektiv

Teil 1: Die treibende Kraft
Teil 2: Das Bermudadreieck
Teil 3: Die kommunizierenden Röhren
Teil 4: Die Wirksamkeit und die Sicherheit

Sowohl die aktuelle Pandemie, als auch die Maßnahmen zu deren Eindämmung stellen das soziale Gefüge in unserem Land vor unerwartet großen Herausforderungen.
Nachdem sich die ersten Infektionswellen weltweit ausbreiten konnten und die Wissenschaft die ersten Daten zum Infektionsgeschehen des COVID-19-Erregers auszuwerten und einzuordnen wusste, richtete sich der besorgte Blick der Menschen auf die Strategien und Pläne der politisch Verantwortlichen.

In Krisensituationen werden vor allem Demokratien auf eine harte Probe gestellt.
Kaum eine andere politische Ordnung wird der Versuchung des politischen Machtmissbrauchs so vehement widerstehen müssen, wie eine Demokratie in einem Rechtsstaat.
Eine Krise verlangt nach klaren Hierarchien und schnellen Entscheidungswegen, die ein Rechtsstaat mit seinem bürokratischen Apparat und langbewährten Strukturen der Gewaltenteilung nur bedingt unterstützen kann.
Und da die Krisenzeiten vor allem durch Angst geprägt sind, kann es schon mal passieren, dass ein wenig abgeneigter Politiker für seinen Aktionismus, Alarmismus und vor allem für seine radikale Gesetzesvorstöße als Erlöser gefeiert wird.
Dass diese Vorstöße durch spätere Gerichtsentscheidungen zu Verstößen erklärt werden,
ist bei der nebulösen Gemengelage in einem volatilen Krisenalltag eher nebensächlich.

Eine lebendige Demokratie beruht auf dem gegenseitigen Vertrauen zwischen dem Staat und seinen Bürgern.
Die Autorität eines solchen Staates begründet sich im politischen und sozialen Einfluss auf das gesellschaftliche Leben, der von der Gesellschaft befürwortet und als rechtmäßig anerkannt wird.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Staat, die Souveränität eines jeden Bürgers zu achten und seine Rechte gemäß der Verfassung zu garantieren, und zwar unabhängig vonseinem Geschlecht, seiner Abstammung, seiner Rasse und Sprache, seiner Heimat und seiner Herkunft, seines Glaubens und seiner religiösen oder politischen Anschauungen“ – so der Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der alle Menschen vor dem Gesetz gleich stellt.
Dieses Grundrecht sollte jeglichen Versuchen, unsere Gesellschaft durch gezielte Eingriffe zu spalten und die dadurch neu erschaffenen, politischen Minderheiten zu diskriminieren und zu unterdrücken, Einhalt gewähren.

Seit der Umsetzung der ersten politischen Maßnahmen gegen die Ausbreitung der COVID19-Infektion in Deutschland gibt es immer öfter die öffentliche Kritik an der Corona-Politik der Bundesregierung.
Diese Kritik kommt von einem repräsentativen Querschnitt unserer Gesellschaft, in dem diverse Alters- und Berufsgruppen vertreten sind und die mit den teils gravierenden Eingriffen in unsere Grundrechte die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen verletzt sehen.
Da ihre Stimmen in den Leitmedien unseres Landes kein Gehör finden, weichen sie auf alternative Medien der großen sozialen Netzwerke aus, um sich dort das Gehör zu verschaffen.
Auch rufen sie regelmäßig zu öffentlichen Demonstrationen auf, um ihr Anliegen für die Gesellschaft sichtbar zu machen.
Dennoch lassen sich diese Aktionen nur schwer erfolgreich durchsetzen – zum einen, weil die großen Anbieter der sozialen Netzwerke ihre Beiträge regelmäßig zensieren und zum anderen, weil die regionalen Verwaltungen ihre Demonstrationen geschickt behindern, indem sie Straßen und Plätze entlang der Routen sperren lassen und so die Menschenzüge immer wieder voneinander trennen und damit die Koordination der Märsche unterbrechen, was zur Unzufriedenheit und zu Zusammenstößen mit der Polizei führt.
Und die Sabotagen der extremen Parteien und der Hooligans, die diese öffentlichen Zusammenkünfte teilweise unterwandern und für Ihre politischen Ziele missbrauchen tun ihr übriges.
Mit dieser forcierten Ausgrenzung der kritischen Stimmen aus der Mitte der Gesellschaft ist eine neue politische Minderheit erschaffen worden:
Die Maßnahmenkritiker.

Daraus leitet sich eine für den sozialen Frieden in diesem Land gefährliche Entwicklung ab, indem ein Teil der Gesellschaft vom politischen Diskurs gezielt isoliert wird.
Hinzu kommt eine öffentliche Diffamierung dieser Menschen als Schwurbler, Verschwörungstheoretiker oder Querdenker, mit der nun endgültig eine soziale Spaltung eingeläutet wird.
Sollte ein Teil der Bevölkerung nicht mehr seine Grundrechte auf freie Meinungsäußerung (Artikel 5 GG) und auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) wahrnehmen können, dann kann die oben angesprochene Gleichstellung vor dem Gesetz nicht mehr gewährleistet werden.
Und die Autorität des Staates wäre zumindest für diesen Teil der Gesellschaft untergraben.

Der Machtmissbrauch der staatlichen Autorität hat in diesem Fall aber noch eine weitere, tiefergehende Folge für das friedliche Zusammenleben in unserem Land.
Die öffentliche Diffamierung einer Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer politischen Anschauung statuiert ein Exempel und lädt direkt zur Nachahmung durch diejenigen Teile der Gesellschaft ein, die den Maßnahmen der Politik gegenüber positiv gestimmt sind.
Damit riskieren die Politik und Medien sehenden Auges eine Verhaltensprojektion in den Alltag der Menschen, die zu handfesten Konflikten quer durch alle gesellschaftlichen Gruppen ausarten können

Eine Verhaltensprojektion des Staates, im klaren Bewusstsein eigener Autorität, bezweckt die Umerziehung einzelner Bürger in ihrem Werteverständnis.
Alle Bürger, die diese Werte für sich übernehmen, bilden eine bestimmte Wertegemeinschaft, die sich innerhalb der Gesellschaft als Kollektiv verstehen – jenes soziale Gebilde, bei dem das Bewusstsein des Einzelnen durch das Bewusstsein der Gruppe verdrängt wird und wo das Gefühl der Zusammengehörigkeit das innere Empfinden der Wahrheit und Gerechtigkeit überlagern kann.
Die Folgen eines kollektiven Mobbings würden für den sozialen Frieden, so wie wir
ihn noch kennen, verheerend sein.

Die Tragweite des Verbrechens steigt ins Unermessliche, wenn hinter dem Verbrechen ein Kollektiv steht.
Wenn der freie Wille des Souveräns durch Gruppenzwang kontaminiert wird.
Denn dann verliert Mensch seine Menschlichkeit.
Auf beiden Seiten.

Teil 6 – Der Zweck und seine Mittel

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